Vorsorge, Steuern, Krankenversicherung: einige einfache Anhaltspunkte, um Ihre Situation besser zu verstehen, bevor Sie mit einem Berater sprechen.
Das Schweizer System basiert auf drei sich ergänzenden Ebenen:
Wenn Sie ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C sind, wird Ihre Steuer direkt von Ihrem Lohn abgezogen durch Ihren Arbeitgeber, nach einem Pauschaltarif.
Dieser Tarif berücksichtigt nicht immer Ihre tatsächliche Situation (Säule 3a, effektive Kosten, Kinder...), daher lohnt es sich, Ihre Berechtigung zur ordentlichen Veranlagung zu prüfen.
Sie wird obligatorisch, wenn:
Sie ermöglicht auch den Abzug Ihrer effektiven Kosten und Ihrer Säule-3a-Einzahlungen. Antrag einzureichen vor dem 31. März.
Die Grundkrankenversicherung ist für jeden Einwohner obligatorisch in der Schweiz, ab 3 Monaten Aufenthalt.
Die Leistungen sind überall identisch, aber die Prämien variieren frei je nach Kasse, Kanton, Alter, Franchise und gewähltem Modell, daher lohnt sich ein jährlicher Vergleich.
Grenzgänger werden grundsätzlich an der Quelle in der Schweiz besteuert.
Erzielen sie mindestens 90% ihres weltweiten Einkommens in der Schweiz, können sie den Status des Quasi-Ansässigen beantragen und dieselben Abzüge wie ein Schweizer Ansässiger geniessen.
Mehrere Hebel ermöglichen es, Ihre Steuerlast völlig legal zu reduzieren:
Jede Situation ist einzigartig, diese Anhaltspunkte ersetzen keine persönliche Beratung.
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